Ablauf

Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme für neue Patienten/-innen erfolgt über meine angegebene Telefonnummer 0163 9876830 während meiner telefonischen Erreichbarkeit (montags von 9.00 bis 10.40). Im ersten Schritt vereinbaren wir bei freien Kapazitäten zunächst einen Termin in meiner psychotherapeutischen Sprechstunde. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Anfragen von Dritten (z.B. von Eltern, Ehepartnern) nicht beantworte. 

Psychotherapeutische Sprechstunde
Ausgehend von den Terminen in der Sprechstunde (1- bis maximal 3 Sitzungen je 50 Minuten) wird zunächst geklärt, ob bei Ihnen eine psychische Erkrankung vorliegt, bei der die Kosten für eine Psychotherapie von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen werden können und welche Behandlungsformen für Sie momentan empfehlenswert sind. Da ich aktuell mehr Sprechstundentermine als freie Therapieplätze anbiete, kann ich leider nicht jedem Patienten, der in meiner Praxis zur Sprechstunde kommt, auch einen längerfristigen Therapieplatz anbieten. Sollte die Behandlung bei freien Kapazitäten in meiner Praxis durchgeführt werden können, folgen die sogenannten 

Probatorischen Sitzungen.
Gemeinsam mit Ihnen wird zu Ihren aktuellen Beschwerden eine ausführliche Diagnostik und eine Anamnese erstellt. Im Gespräch legen wir sowohl den Fokus auf die prägenden Erfahrungen in Ihrer Herkunftsfamilie, Ihrer Biografie und in Ihrer aktuellen Lebenssituation. Es folgen Erarbeitung von Therapiezielen und individuelle Planung der Behandlung. Vor Antragstellung sprechen wir gemeinsam einen Behandlungsvertrag durch. Je nach Störungsbildung und Zielsetzung kann dann sowohl eine

Kurzzeittherapie, als auch eine Langzeittherapie bei der Krankenkasse für Sie beantragt werden.

Ich benötige keine Überweisung eines behandelnden Arztes. 

Zum Erstgespräch bringen Sie aber bitte Ihre Krankenkassenkarte sowie - wenn vorhanden - Befunde oder Berichte von Vorbehandlungen (ambulant, stationär oder teilstationär) mit. 

Im Verlauf der Probatorik müssten Sie sich zur Abklärung von somatischen Ursachen bei Ihrem Hausarzt oder Facharzt zum Ausfüllen eines sogenannten „Konsiliarberichtes“ vorstellen. 

Kostenübernahme
Ich besitze eine Niederlassung und kann bei vorliegender Indikation mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Sollten Sie privatversichert sein, so klären Sie bitte vor dem Erstgespräch die Kostenübernahme einer Psychotherapie mit Ihrer Versicherung. Erfahrungsgemäß unterscheiden sich diese von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr. Sollten Sie Interesse haben, meine Dienste als Selbstzahler/-in oder nur für Beratung in Anspruch zu nehmen, so sprechen Sie mich bitte darauf an. Bei der Rechnungsstellung orientiere ich mich an der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).